Satzung
Gegründet am 27.06.2009
Der Stammtisch nennt sich: NOH-Funtrinker
§1. Der Stammtisch
Es handelt sich um einen Männerstammtisch.
Der Stammtisch trifft sich 6x im Jahr (alle zwei Monate) abwechselnd Freitags bzw. Samstags um 19.00 Uhr im Neuberliner Hof in Nordhorn.
Termine dafür sind in 2009 noch:
Fr. 17.07.
Sa. 19.09.
Fr. 13.11.
§2. Ziel des Stammtischs
Hauptziel ist die Ausübung und Förderung der Geselligkeit unter den Mitgliedern. Dies soll durch die regelmäßig durchgeführten Treffen sowie durch zusätzliche Veranstalltungen erreicht werden.
§3. Mitgliedschaft
Wie schon in §1 erwähnt ist die Mitgliedschaft nur echten Kerlen vorbehalten. Um einen ordentlichen Ablauf des Stammtischs zu ermöglichen ist die Zahl der Mitglieder auf 15 Männer beschränkt. Ein Anwärter auf die Mitgliedschaft muss die folgenden 7 Punkte erfüllen um Mitglied zu werden.
Er muss:
1. 3 mal am Stammtisch als Gast teilgenommen haben.
2. sicherstellen das sein Eintritt nicht zum Austritt eines anderen Mitgliedes führt.
3. bereit sein eine Runde für die abstimmenden Stammtischbrüder zu geben.
4. bei einer Abstimmung unter Ausschluss seiner Person mindestens 2/3 der Stimmen für sich haben.
5. diese Satzung anerkennen.
6. die Nachzahlung (Straffen der Treffen) in die Kasse bis zum nächsten Treffen erfüllen.
7. nach erfüllen der Punkte 1-6 eine Einstandsrunde geben.
§4. Kündigung der Mitgliedschaft
§4.1. Jedes Mitglied kann jederzeit seine Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigung wird dem Präsidenten angezeigt, ist er selbst betroffen muss sie mindestens 2 weiteren Mitgliedern angezeigt werden.
$4.2. Die Mitgliedschaft kann einem Mitglied gekündigt werden, wenn ein schwerwiegenden Grund vorliegt und eine Abstimmung dies beschließt. Schwerwiegende Gründe dafür sind z.B.
Derjenige zahlt auch nach mehrmaliger Aufforderung ohne akzeptablem Grund seine Schulden nicht, er zeigt offensichtliches Desinteresse über einen längeren Zeitraum. Er fehlt mehr als 3mal unentschuldigt. Er verletzt grob die Rechte eines oder mehrer Mitglieder (körperliche Gewalt, Diebstahl, …)
Ein oder mehrere Mitglieder stellen den Antrag zum Ausschluss. Alle Mitlglieder müssen über die Abstimmung informmiert sein und der Zeitpunkt muss durch Absprache günstig gewählt werden (innerhalb von 2 Monaten nach Antragstellung).
Vor der Abstimmung muss der Betroffene die Möglichkeit bekommen sich zu den Beschuldigungen gegen Ihn zu äußern. Die Abstimmung findet geheim statt! Der Beschuldigte hat als Mitglied das Recht mit abzustimmen.
Der Antrag silt als angenommen, wenn 2/3 der Mitglieder für den Ausschluss stimmen, jedoch nur wenn dies mindestens 50% der tatsächlichen Mitgliedes insgesamt sind. Abstimmungen unter zu viel Alkohol sind ungültig.
Bei Austritt oder Rausschmiss erfolgt kein finanzieller Ausgleich!
§5. Vorstand
§5.1. Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten und einem Kassierer. Nach Bedarf sollte ein Vergnügungsausschuss von nicht mehr als 3 Mitgliedern gebildet werden.
§5.2. Aufgaben des Vorstandes
§5.2.1. Präsident
Er leitet den Stammtisch, das heißt: Er vertritt den Stammtisch bei Geschenkübergaben, Ansagen, Gratulationen usw. Er sorgt für die Information aller Mitglieder über den Club betreffende Angelegenheiten, besondere Termine, Vorstandswahlen.
Er nimmt Anträge entgegen und behandelt sie ohne eigenen Wertung im Sinne dieser Satzung. Er leitet alle zwei Jahre Neuwahlen des Vorstandes im 1. Quartal des entsprechenden Jahres ein und führt die Wahl wie unter §5.3. beschrieben durch.
Er hat bei Abstimmungen, bei denen Stimmgleichheit herrscht, eine Entscheidung zu treffen. Er ist Zweiter Kassierer.
§5.2.2. Kassierer
Er führt die Stammtischkasse, das heißt: Er führt Buch über Ein.- und Ausgaben des Stammtisch und stellt sicher das am Stammtischabend Stammtischbuch und eine Kasse mit Wechselgeld vorhanden sind. Er führt am Stammtischabend das Spielbuch oder benennt einen geeigneten Vertreter, der willens ist diese Aufgabe zu übernehmen. Er nimmt Ein.- und Auszahlungen auf das Bankkonto vor. Er achtet auf das Zahlungsverhalten der Mitglieder und mahnt Schuldner. Er verwaltet das Geld nach Mehrheitsbeschluß. Er ist Vizepräsident.
§5.2.3. Vergnügungsausschuss (Jährliche Neubesetzung)
Er übernimmt besondere Aufgaben, das heißt: Er erarbeitet beschlussfähige Konzepte für Touren, Feten oder andere Aktionen des Clubs.
Er besteht aus 2-3 Mitgliedern. Alle Mitglieder können in den Vergnügungsausschuss gewählt werden. Er unterliegt nicht dem Wahlrythmus des Präsidenten und Kassierers. Er sollte möglichst nach größeren Aktionen wie z.B. Tour neu besetzt werden.
§5.3. Neuwahlen
Der Präsident und Kassierer werden alle zwei Jahre gewählt. Die Wahl findet möglichst im Januar des entprechenden Jahres statt. Der Termin muss allen Mitgliedern bekannt sein und sollte auf einen Stammtischabend fallen. Es müssen mindestens 50% der Mitglieder anwesend sein. Wiederwahl ist erlaubt. Wahlen werden mit einfacher Mehrheit durchgeführt. Wahlausschuss ist ein durch Handzeichen bestimmtes Team von zwei Mitgliedern. Beantragt mindestens ein Mitglied die geheime Wahl so ist diese durchzuführen. Sollten Posten neu vergeben sein, so muss der alte Vorstand die Geschäfte übergeben. Der alte Vorstand ist erst entlastet, wen der neue Vorstand die Entlastung ausspricht.
§6. Gelder, Strafen, Runden
Der Clubbeitrag beträgt monatlich 10€
Weiterhin werden zum Treffen die folgenden Konditionen bestimmt.
Keine Clubtracht angezogen 5,-€
zu hoher Handygebrauch beim Stammtisch 10,-€
1/4h bzw. 1/2h Verspätung 2€ bzw. 5€
Runde verloren 42/18 2€ den Werfer
Runde Gewonnen 42/18 0,50€ alle Spieler außer den Werfer
Antrinken einer Runde 5 € in die Kasse
Wild Würfeln, Lustwurf, Würfel fallen lassen 2,5€ in die Kasse
Fernsehen am Stammtischabend 5,-€
Drei Getränke eine Runde vom Langsamtrinker
Acht ums Vordereck 30l Bier den Werfer
Die Übernahme einer Runde für besondere Anlässe wie Geburtstag, Hochzeit, Kindsgeburt, neues Auto, neue Wohnung / Haus usw. oder Prüfungserfolge bei Führerschein, Gesellen.- oder Meisterbrief oder ähnlichem ist als selbstverständlich vom Betroffenen Mitglied anzusehen.
Bei entschuldigtem Fehlen wird der Durchschnitt wie folgt berrechnet: Summer der beim Treffen eingespielten Gelder durch die Anzahl der anwesenden Spieler.
Bei unentschuldigtem Fehlen wird der Durchschnitt plus 10,-€ gerrechnet.
§7. Auszahlungen
Auszahlungen bei Nichtteilnahme an Clubaktionen wie Fahrten und andern Veranstaltungen, die erhelblich in die Stammtischkasse eingreifen, das heißt mehr als 50,-€ pro Mitglied verbrauchen, geben dem / den nicht teilnehmenden Mitglied / Mitgliedern die Möglichkeit eine anteilmäßige Auszahlung, bei akzeptablem Grund nach Abstimmung wie folgt zu verlangen:
Man rechnet zunächst: Verbrauchtes Clubgeld durch die Anzahl der Teilnehmer, dann ermittelt man 80% von dem Ergebnis. Zum Schluß verrechnet man eventuelle Guthaben oder Außenstände und enthält dann die auszuzahlende Summe.
Abweichende Absprachen sind zu berücksichtigen.
§8. Stammtischgäste
Gäste können jederzeit am Stammtisch teilnehmen, wenn alle anwesenden Mitglieder dies tolerieren. Gäste zahlen keinen Clubbeitrag. Das eingespielte Geld muss der Gast als Spende dem Club überlassen. Der Gast muss informiert werden, dass er vor Beginn des Stammtischs die Gelegenheit hat in die Statuten, insbesondere in den §6. Einblick zu nehmen. Mit seinem ersten Wurf erkennt er die Statuten des Stammtischs stillschweigend an. Der Gast kann, wenn er dreimal am Stammtisch teilgenommen hat, den Antrag stellen, Mitglied beim Stammtisch zu werden. Siehe §3.
§9. Stammtischbekleidung
Anfertigung und Tragepflicht bei jedem Treffen des Stammtisch
§10. Emblem des Stammtisch
§11. Liste der Mitglieder
Die Liste der Mitglieder liegt als Anhang der Originalsatzung des Präsidenten bei. Außerdem steht sie jedem Mitglied im Password geschützten Bereich der Homepage zur Verfügung. (HP www.noh-funtrinker.de wird entsprechend präpariert)